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11. März 2010

Das hohe Lied der interkommunalen Zusammenarbeit

Haushaltsberatungen machen nur in wirtschaftlich gesunden Zeiten Spaß, weil die Kommunalpolitik gestalten kann, Ideen initiieren und umsetzen darf. Wirklich anders wird es in wirtschaftlich angespannten Zeiten, die man in erster Linie an teilweise hoch defizitären Haushalten erkennt. So nun auch in Flörsheim mit knapp 8 Mio. EUR Defizit.

Man wird die Vermutung nicht los, dass mit Sparen es die einzelnen Fraktionen nicht weit herhaben. Und tatsächlich sind echte Spareffekte ziemlich rar. Die Verpflichtungen einer Stadt überdecken in der Regel die echten Möglichkeiten für Reduzierungen und Sparbemühungen. Die freiwilligen Leistungen, die einen Teil des Charakters einer Stadt ausmachen, will man nicht streichen. Darunter fallen Sport- und Kulturhallen, Förderungen, Feste und Märkte und so weiter. Und so geht es im Grunde weiter wie bisher.

Die einen fordern massiv Steuererhöhungen, die anderen Senkungen derer - von Kommune zu Kommune ist das unterschiedlich. Meines Erachtens muss man über die nächsten 2-5 Jahre hinaus Möglichkeiten erarbeiten, wie Kommunen für die nächsten 20 Jahre aufgestellt sein sollen. Die interkommunale Zusammenarbeit ist eines der Themen.

Städte halten heute schon eine immense Struktur und Service vor, die man wenige Kilometer nebenan bei der anderen Kommune ebenfalls findet. Aber sind wir doch mal ehrlich. Solche Strukturen sind sinnvoll nicht dauerhaft vorzuhalten, geschweige denn finanzierbar. Kommunen müssen die Gemeinsamkeiten erkennen und nutzen. Die klassischen Synergien helfen bei einfachsten Dingen, ob Springer in Krankheits- oder Urlaubsfällen in der Kinderbetreuung oder Bau-, Sozial- oder Kulturamt selbst. Selbst über die Kämmerei darf man offen diskutieren.

Heute fand zu dem Thema die erwähnte Pressekonferenz statt. Im Vorfeld dazu erschien dieser Artikel im Höchster Kreisblatt vom 10.03.2010: http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/rmn01.c.7397669.de.htm

Beste Grüße

Marcus Reif

2. März 2010

Vorratsdatenspeicherung – was bedeutet dieses Urteil wirklich?

Auf ganz Twitter und der Blogosphäre wird gejubelt über das gekippte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Und wenn alle jubeln, muss die Frage gestattet sein, wer denn jetzt Recht bekommen hat. Insbesondere, weil das Urteil mit vier zu vier Stimmen als nichtig erklärt wurde, bedarf es einem intensiveren Blick auf die Situation.

Hier die Stichpunkte aus der Rechtsprechung:

  1. das Gesetz ist in seiner vorliegenden Form nichtig und darf ab sofort nicht mehr angewendet werden
  2. die aktuell bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden

Spiegel.de vermutet bereits, dass die Vorratsdatenspeicherung hiermit nicht abgeschafft wird. Nur die Anwendung des Gesetzes ist untersagt.

Die Entscheidung der Richter war knapp. Vier Richter wären zur Erklärung willens gewesen, dass das Gesetz “unvereinbar mit dem Grundgesetz” ist. Nur wegen der erklärten Nichtigkeit können die Vorschriften nicht in eingeschränktem Umfang angewendet werden. Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: “Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen”. Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden – so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.

Als Bedingungen wird explizit erklärt:

  • getrennte Speicherung
  • asymmetrische Verschlüsselung
  • Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
  • fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
  • revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung

Die Provider müssen allerdings auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten. So gesehen ist das kein Gewinn für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung.

Ich persönlich halte eine Speicherung auf Vorrat nur für einen eng definierten Zeitraum für sinnvoll. Was das bedeutet, darf gerne ein Richter erklären. Strafverfolgung muss möglich sein, aber auf Vorrat Daten speichern, nur weil jemand in 10 Jahren mal straffällig werden könnte, ist dem Anlass unangemessen.

Beste Grüße

Marcus Reif

25. Februar 2010

Die Haushaltsanträge 2010 der CDU-Fraktion (zusammen mit der FDP) in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung

Die Haushaltsberatungen 2010

Die CDU-Fraktion  in der Flörsheimer Stadtverordnetenversammlung hat gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner FDP ihre Anträge zum Flörsheimer Haushalt vorgelegt.

Hierzu gab es auch am Montag, dem 22. Februar 2010, eine Pressekonferenz von CDU und FDP. Der Pressespiegel ist hier ersichtlich:

Pressebericht CDU/FDP-Koalition legt Haushaltsanträge und Sparvorschläge vor
   • Main-Spitze vom 24.02.2010
   • Frankfurter Rundschau vom 24.02.2010
   • Höchster Kreisblatt vom 23.02.2010

Die Fakten zum aktuellen Haushalt:

  • Defizit von 7.898.000,- EUR
  • Städtische Finanzen durch die Umsetzung rechtlicher Notwendigkeiten nicht mehr zu konsolidieren,
    • u. a. durch die U3-Betreuung – 35 % Deckungsquote der Krippenplätze soll bis 2013 geschaffen werden und keiner weiß, wie er das finanzieren soll
    • 750.000 deutschlandweite U3-Betreuungsstellen schaffen wohl ein Übersoll – teurer Leerstand könnte die Folge sein, zumindest ist dies in dieser Form in Zeitungen und Magazinen so zu entnehmen
  • nur 64 % des Flörsheimer Haushalts sind durch Einnahmen gedeckt

Solidarpakt gefordert – Investitionsstau befürchtet

Wir brauchen einen Solidarpakt für die Kommunen. Ohne Solidarpakt wird die Kreditspirale und die zunehmende Verschuldung nicht aufzuhalten sein. Da die Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung auch die Reduzierung der Investitionen vorsehen, wird ein Investitionsstau die Folge sein. Dieser Investitionsstau führt in einigen Jahren zu weiteren Finanzproblemen und einem massiven Anstieg der Kredite bei den Kommunen.

Städte von Gewerbesteuer abhängig

Die extreme Abhängigkeit der Kommunen von der Gewerbesteuer ist ein Damoklesschwert über den Haushalten. Der Charakter vieler Städte und insbesondere von Flörsheim resultiert aus den freiwilligen Leistungen, die eine Stadt anbietet. Und diese Beträge gibt man gerne in wirtschaftlich florierenden Zeiten. In schwierigen Zeiten kommen solche Dinge schnell mal ins Licht der Begehrlichkeiten – aber gerade in diesen Zeiten ist es für die Bürgerinnen und Bürger noch wichtiger, leistungsfähige Kinderbetreuung zu haben, gut funktionierende Schulen mit Mittagstisch, stabile Vereins- und Sozialarbeit und vieles weitere mehr.

Der Länderfinanzausgleich reißt in Hessen ein großes Loch, was zu einer Reduzierung beim kommunalen Finanzausgleich von rund 400 Mio. EUR alleine bei Hessens Kommunen führt. Dies und die Abhängigkeit von der Gewerbesteuer, gepaart mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise treiben uns in die Ecke. Darüber hinaus fehlen noch 80 Mio. EUR in den hessischen Kommunen durch das  Wachstumsbeschleunigungsgesetz.

Alles in allem wird es finanziell sehr eng. Und an einem Ausbau der Flörsheimer Gewerbetreibende führt kein Weg vorbei.

Prinzipien des Handelns

Die Schließung der Stadtbücherei sowie die Erhöhung der Steuern zum jetzigen Zeitpunkt sind für uns kein Thema. Den Bau der Kulturscheune in Flörsheim schieben wir im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung auf das Jahr 2013 und fordern erneut das Nutzungskonzept dafür sowie ein Investorkonzept. Der Investor selbst fehlt ja auch noch.

Der christdemokratisch-liberale Weg ist gekennzeichnet von Konsolidierungsmaßnahmen, Sparbemühungen und die Nutzung von Synergieeffekten sowie der Reduzierung anstehender Investitionen.

Die Haushaltsanträge

In aller Kürze hier die Aufstellung der Haushaltsanträge (nicht vollständig).

  • optimierte Liquiditätsplanung, Zins- und Kreditmanagement
  • Reduzierung der Kassenkredite von 14 auf 12 Mio. EUR sowie Gewährung eines inneren Kredits durch die Waldrücklage
  • Ermächtigung an den Haupt- und Finanzausschuss für eine generelle hauswirtschaftliche Sperre
  • Reduzierung der Investitionen um 4,5 Mio. EUR sowie genereller Investitionsstopp
  • bauliche Erweiterung für die U3-Betreuung
  • Zusammenarbeit mit Senioren und Kindergärten, inkl. der U3-Betreuung
  • Bildung einer Verkehrswege- und Sanierungsmanagement-Kommission und Einführung eines
    Sanierungsmanagements
  • Optimierung öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Einführen eines Ehrenamtssparbuchs zur Stärkung des Ehrenamts
  • Imagekonzept für Flörsheim und stärkeres Standortmarketing
  • Intensive interkommunale Zusammenarbeit ohne Denkverbote (Zusammenlegung Bauhof, Ämter und Aufgaben mit anderen Kommunen)
  • Neuausrichtung des Ausschusses Kultur, Jugend, Sport und Soziales: Der Ausschuss soll zukünftig die Bezeichnung „Familie, Soziales, Kultur und Integration“ tragen
  • Konzept für die 900-Jahr-Feier des Stadtteils Weilbach
  • Gründung eines politischen Jugendforums zur Bürgerbeteiligung an politischen Themen
  • Analyse/Konzept Verkehrsflussdosierung und Auswertung der Verkehrszählung aus Herbst 2009
  • Absichtserklärung zur Unterstützung der Lärmschutzstudie von Prof. Dr. Greiser
  • Erhöhung der Spielapparatesteuer
  • Prüfung auf Umstellung der Normaltelefonie zu Voice-over-IP (Internettelefonie)
  • Reduzierung der zwei Feste an den Flörsheimer Kolonnaden auf ein Fest am 30.04./01.05.

Die Haushaltsanträge habe ich im PDF-Format hochgeladen und stelle sie gerne hier zur Verfügung. Download: CDU-Fraktion – Haushaltsanträge 2010. Freue mich auf eine Diskussion, gerne über die Kommentarfunktion, aber gerne auch persönlich.

Beste Grüße

Marcus Reif

1. Februar 2010

Darf eine Regierung illegal beschaffte Daten von Steuersündern kaufen?

Da wird seit Tagen die Zeitungen, Radio- und TV-Nachrichtensendungen hoch und runter diskutiert, ob Bundesminister Schäuble eine CD mit Daten von Steuersündern für 2,5 Mio. Euro kaufen darf. Angeblich sind das 1.500 Adressen von Steuersündern, die ein Konto in der Schweiz haben. Ebenfalls angeblich sind diese Daten aus dem Hause der HSBC-Bank, andere Zeitungen berichten, sie kämen von der schweizer UBS-Bank. Die Frage ist allerdings nicht, ob Bundesminister Schäuble die CD kaufen soll oder nicht, wie nun von allerlei Politikern gefordert wird, sondern ob eine Regierung konkludent illegal handelt, wenn sie illegal beschaffte Daten erwirbt. Natürlich dienen die Daten dem Fiskus, um Steuersünder zu überführen. Das ist nicht die Frage.

Laut Zeitungsberichten übergab der Mann den Steuerfahndern Stichprobenmaterial. Die überprüften fünf Fälle hätten ergeben, dass eine Steuernachzahlung in Höhe von jeweils einer halben Million Euro fällig wäre. Die Ermittler schätzten, dass die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Staatskasse spülen könnten.

CDU-Fraktionschef Volker Kauder sagte dazu: “Wenn der Staat für aus Verbrechen erlangte Daten Geld zahle, sei das Risiko groß, dass er damit zu weiteren Straftaten ermuntere”. Das ist faktisch so und sollte berücksichtigt werden. Der Staat würde sich durch den Ankauf erpressbar machen. Und obendrein macht er sich der Hehlerei schuldig.

Das alles kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einnahmen durch die Überführung der Steuersünder dem Staat gut stehen würden. Ein Aufruf im Sinne von “wir haben bald die Daten, bitte in den nächsten zwei Wochen eine Selbstanzeige machen” könnte nicht schaden.

Also die Entscheidung, die politisch nun zu treffen ist, darf mehr abwägen als das Wetzen der Messer über die vermutlich 1.500 Steuersünder.

Beste Grüße

Marcus Reif